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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.09.2020 - 4 U 4/20   

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https://dejure.org/2020,28939
OLG Brandenburg, 16.09.2020 - 4 U 4/20 (https://dejure.org/2020,28939)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2020 - 4 U 4/20 (https://dejure.org/2020,28939)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2020 - 4 U 4/20 (https://dejure.org/2020,28939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Passivlegitimation eines Rechtsanwalts in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter bei Inanspruchnahme auf Zustimmung zur Freigabe einer hinterlegten Geldsumme

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1996 - VIII ZR 210/95

    Rechtsstreit zwischen zwei Forderungsprätendenten um die Auszahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2020 - 4 U 4/20
    Dem wirklichen Inhaber des Rechts steht daher gegen den oder die anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 - Rdnr. 21 m.w.N. und vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - Rdnr. 10).

    Wer wirklicher Rechtsinhaber ist und von dem anderen Prätendenten die Freigabe der Hinterlegungssumme verlangen kann, bestimmt sich daher nicht nach dem Innenverhältnis der Prätendenten untereinander, sondern nach der Gläubigerstellung gegenüber dem hinterlegenden Schuldner (BGH, Urteile vom 16.11.2012 - V ZR 179/11 - Rdnr. 10, vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - und vom 15.10.1999 - V ZR 141/98 - Rdnr. 25).

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2020 - 4 U 4/20
    Wer wirklicher Rechtsinhaber ist und von dem anderen Prätendenten die Freigabe der Hinterlegungssumme verlangen kann, bestimmt sich daher nicht nach dem Innenverhältnis der Prätendenten untereinander, sondern nach der Gläubigerstellung gegenüber dem hinterlegenden Schuldner (BGH, Urteile vom 16.11.2012 - V ZR 179/11 - Rdnr. 10, vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - und vom 15.10.1999 - V ZR 141/98 - Rdnr. 25).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2020 - 4 U 4/20
    Dem wirklichen Inhaber des Rechts steht daher gegen den oder die anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 - Rdnr. 21 m.w.N. und vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - Rdnr. 10).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2020 - 4 U 4/20
    Wer wirklicher Rechtsinhaber ist und von dem anderen Prätendenten die Freigabe der Hinterlegungssumme verlangen kann, bestimmt sich daher nicht nach dem Innenverhältnis der Prätendenten untereinander, sondern nach der Gläubigerstellung gegenüber dem hinterlegenden Schuldner (BGH, Urteile vom 16.11.2012 - V ZR 179/11 - Rdnr. 10, vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - und vom 15.10.1999 - V ZR 141/98 - Rdnr. 25).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2022 - 10 U 169/21

    Herausgabe bei Gericht hinterlegter Beträge Vereinbarung über individuelles

    Das Landgericht gab der Klage statt, das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Klage mit Urteil vom 16. September 2020 - 4 U 4/20 - mit der Begründung ab, dass der Beklagte als Insolvenzverwalter der E... GmbH nicht passiv legitimiert sei.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20   

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https://dejure.org/2020,58245
OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20 (https://dejure.org/2020,58245)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2020 - 4 U 4/20 (https://dejure.org/2020,58245)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2020 - 4 U 4/20 (https://dejure.org/2020,58245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 U 80/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Artikeln auf einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    aa) Der angesprochene Verkehr fasst eine solche Angabe regelmäßig als ein auf den Hersteller des Produktes hinweisendes Kennzeichen auf, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Senat, Urt. v. 22.11.2018 - I-4 U 73/18; Urt. v. 12.01.2017 - I-4 U 80/16; ebenso LG Köln, Urt. v. 14.10.2015 - 84 O 149/14, Rn. 22; Lorenz , K&R 2016, 145, 147; unter dem Gesichtspunkt einer markenmäßigen Benutzung auch OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 35 - TomTrend ).

    In diesem würden sie sich dem Vorwurf der Irreführung ausgesetzt sehen (hierzu Senat GRUR-RR 2017, 328 Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18

    Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    aa) Der angesprochene Verkehr fasst eine solche Angabe regelmäßig als ein auf den Hersteller des Produktes hinweisendes Kennzeichen auf, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Senat, Urt. v. 22.11.2018 - I-4 U 73/18; Urt. v. 12.01.2017 - I-4 U 80/16; ebenso LG Köln, Urt. v. 14.10.2015 - 84 O 149/14, Rn. 22; Lorenz , K&R 2016, 145, 147; unter dem Gesichtspunkt einer markenmäßigen Benutzung auch OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 35 - TomTrend ).

    Unlauter ist die Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung des BGH im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können; ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGH, Urt. v. 23.06.2016 - I ZR 137/15, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung ; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 56 - TomTrend ).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    Vielmehr kann und darf der Senat, dessen Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören, die Verbraucherwahrnehmung aus eigener Anschauung bestimmen (BGH, Urt. v. 13.09.2012 - I ZR 230/11, Rn. 32 - Biomineralwasser ; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler , UWG, 38. Aufl. 2020, § 12 Rn. 2.71).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15

    Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    Unlauter ist die Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung des BGH im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können; ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGH, Urt. v. 23.06.2016 - I ZR 137/15, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung ; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 56 - TomTrend ).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    b) Soweit die Beklagte geltend macht, es fehle an der Absicht, die Sperrung des Profils der Klägerin herbeizuführen, ist dies schon deshalb nicht entscheidend, weil § 4 Nr. 4 UWG keinen Nachweis einer subjektiven Behinderungsabsicht erfordert (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.2008 - I ZR 38/05, Rn. 32 - AKADEMIKS ; Urt. v. 11.01.2007 - I ZR 96/04, Rn. 21 - Außendienstmitarbeiter ; Ohly/Sosnitza/ Ohly , UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 Rn. 4/11; Großkomm-UWG/ Dornis , 3. Aufl. 2020, § 4 Nr. 4 Rn. 82).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    b) Soweit die Beklagte geltend macht, es fehle an der Absicht, die Sperrung des Profils der Klägerin herbeizuführen, ist dies schon deshalb nicht entscheidend, weil § 4 Nr. 4 UWG keinen Nachweis einer subjektiven Behinderungsabsicht erfordert (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.2008 - I ZR 38/05, Rn. 32 - AKADEMIKS ; Urt. v. 11.01.2007 - I ZR 96/04, Rn. 21 - Außendienstmitarbeiter ; Ohly/Sosnitza/ Ohly , UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 Rn. 4/11; Großkomm-UWG/ Dornis , 3. Aufl. 2020, § 4 Nr. 4 Rn. 82).
  • OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 73/18

    Irreführung durch Textfeld "von" auf Amazon

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    aa) Der angesprochene Verkehr fasst eine solche Angabe regelmäßig als ein auf den Hersteller des Produktes hinweisendes Kennzeichen auf, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Senat, Urt. v. 22.11.2018 - I-4 U 73/18; Urt. v. 12.01.2017 - I-4 U 80/16; ebenso LG Köln, Urt. v. 14.10.2015 - 84 O 149/14, Rn. 22; Lorenz , K&R 2016, 145, 147; unter dem Gesichtspunkt einer markenmäßigen Benutzung auch OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 35 - TomTrend ).
  • LG Köln, 14.10.2015 - 84 O 149/14

    Ersatz des entgangenen Gewinns bei "Anhängen" an ASIN-Nummer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    aa) Der angesprochene Verkehr fasst eine solche Angabe regelmäßig als ein auf den Hersteller des Produktes hinweisendes Kennzeichen auf, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Senat, Urt. v. 22.11.2018 - I-4 U 73/18; Urt. v. 12.01.2017 - I-4 U 80/16; ebenso LG Köln, Urt. v. 14.10.2015 - 84 O 149/14, Rn. 22; Lorenz , K&R 2016, 145, 147; unter dem Gesichtspunkt einer markenmäßigen Benutzung auch OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 35 - TomTrend ).
  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 U 77/18

    Amazon; Marke; Irreführung; Hersteller; Treu und Glauben

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
    Ihr Handeln dient vielmehr ersichtlich dazu, das auf der hier in Rede stehenden Internetplattform systemimmanente "Anhängen" von Mitbewerbern an das eigene (Erst-)Angebot zu unterbinden und auf diese Weise einen (Preis-)Wettbewerb auf dieser Internetplattform zu verhindern, was wettbewerbsrechtlich inakzeptabel ist (so schon Senat, Hinweisbeschluss vom 07.03.2019 - 4 U 77/18, juris).
  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22

    Auslegung; Unterlassungserklärung; Unterwerfungserklärung;

    Die Wiederholungsgefahr wird aufgrund des bereits verwirklichten Verstoßes tatsächlich vermutet (st. Respr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16.11.1995 - I ZR 229/93, GRUR 1997, 379, Rn. 18 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; Senatsurteil vom 10.09.2020 - 4 U 4/20, Rn. 49 mwN., jew. zit. nach juris).
  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

    Denn auch mit dieser Vorgehensweise greift der Schutzrechtsinhaber über einen Dritten, der weder ein gesteigertes Eigeninteresse an der sachlichen Prüfung der Berechtigung der geltend gemachten Schutzrechtsverletzung und einer Auseinandersetzung mit dem Schutzrechtsinhaber noch die Möglichkeit zur eingehenden Prüfung der Berechtigung des geltend gemachten Anspruches hat, und der an ihn herangetragenen Aufforderung zur Sperre eines Angebotes daher regelmäßig zunächst Folge leisten wird, in die Absatzbemühungen des Mitbewerbers ein (Omsels in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 4 Rn. 390; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 4 Rn. 4.71; Eichmann/Jestaedt in: Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG, 6. Aufl. 2019, § 42 Rn. 115; vgl. ferner OLG Hamm, Urteil vom 10. September 2020 - I-4 U 4/20, Rn. 54, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Dezember 2015 - I-15 U 140/14, Rn. 44, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 06. Februar 2019 - 34 O 50/18, Rn. 39, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 02. März 2018 - 308 O 63/18, Rn. 15, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4a O 116/13, Rn. 28, juris).
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